Verkehrswertgutachten
nach § 195 BauGB

Sie benötigen eine Wertermittlung, die ggfs. auch vor Gericht verwendet werden kann? Dies kann beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen, Auseinandersetzungen im Rahmen von Scheidungen oder vorweggenommenen Erbfolgen der Fall ein.

Dann ist ein Verkehrswertgutachten nach § 195 BauGB genau das richtige für Sie. Hier werden das Bewertungsobjekt detailliert beschrieben, die einzelnen Schritte der Wertermittlung nachvollziehbar dargestellt und alle Wertansätze auch für Außenstehende verständlich beschrieben.

Die Kosten für ein solch umfangreiches Gutachten hängen stark vom Bewertungsobjekt und den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. Sie bewegen sich üblicherweise in einer Spanne von 750 € – 1.200 € für unbebaute Grundstücke sowie landwirtschaftliche
Nutzflächen und 1.900 € – 2.400 € für Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Reihenhäuser und
Doppelhaushälften. Für Mehrfamilienwohnhäuser und gewerbliche Immobilien ist eine individuelle Vereinbarung erforderlich